Egal, wie lange man braucht, so einen Brief zu schreiben. Der, der diesen ansehlichen Verdienst erzielt hat, der hat ihn nicht einmal selbst geschrieben, sondern in weniger als 5 Minuten diktiert. So etwas ist auch nur in der Bananenrepublik Deutschland möglich, wo eine Vorschrift die andere auffrisst. Lachen Sie nicht beim Lesen, es könnte eines Tages auch uns treffen.
Diese Geschichte aus dem Jahr 2004 hat mir eine Bekannte per E-Mail übermittelt. Angeblich soll diese auch schon im ZDF kolportiert worden sein. Es geht darum, dass gutverdienende Rentner schon immer Steuern zahlen mussten, neu ist nur, dass jetzt auch die ärmsten der Armen Steuererklärungen ausfüllen müssen. Diese Begebenheit ist aber ein gutes Beispiel, wie sich die deutsche Regulierungswut -hoffentlich – nach und nach selbst auffrisst.
Ein Rentner, nennen wir ihn einfach Lehmann, hat im Jahr 2004 ordnungsgemäß seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro errechnet. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Damit schien die Sache bereinigt.
Beim Eintreffen des Steuerbescheids traute der Rentner seinen Augen nicht … die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Damit war Seine Steuerschuld laut Finanzamt mehr als 200 Mio. Euro.
Also wenn ein Finanzamt nicht einmal mehr Steuerzahler kennt, die solche Summen zu versteuern haben, dann kann einem angst und bange werden. Daraufhin rief der Rentner sofort beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren „Tippfehler“ hin. Umgehende Änderung wurde ihm eilfertig zugesagt.
Nach einer Woche jedoch… Plötzlich wurde Herrn Lehmann seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerschuld von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin lief Herr Lehmann sofort zu einem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt setzte ein Schreiben an das Finanzamt auf und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde stattgegeben. Rentner Lehmann bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt kommt die Regelwut ins Spiel. Anwälte berechnen ihr Honorar laut Gebührenordnung nach dem Streitwert. Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro siehe oben ) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich natürlich, den Betrag auszuzahlen.
Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Da kommt beim kleinen Mann so etwas wie Schadenfreude auf, aber: Die Kosten für das Verfahren trägt der Steuerzahler.
Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten hoch- und wegbefördert, und wenn sie nicht gestorben ist, lebt sie noch immer herrlich und in Freuden auf Kosten der Steuerzahler.
Deswegen: Keine Macht den Doofen!