Wenn Sie keine Einkünfte haben, dann brauchen Sie auch keine Rundfunkgebühren zu zahlen, denn nach Staatsvertrag darf sich jeder deutsche aus allgemein zugänglichen Quellen Infornationen beschaffen. Ist das wirklich so?
Zu arm für Befreiung von Fernsehgebühren! Auch diese Geschichte klingt unglaublich, aber wer möchte, der kann sich die entsprechende Ausgabe des Flensburger Tageblatt (zweite Februarwoche 04) kaufen und dort nachlesen, mit welcher teuflischen Spitzfindigkeit ein Beauftragter (= gewerbsmäßiger Denunziant) des NDR die Befreiung eines Bedürftigen von den Rundfunkgebühren ablehnte.
Bei dem Herrn Gehlsen handelt es sich um einen Menschen, der mit Arbeitslosenhilfe und etwas Wohngeld grad so über die Runden kommt. Von einem Kumpel hat er sich im letzten Monat für hundert Euro ein Auto gekauft, um damit besser nach Arbeit suchen zu können. Das war sein Fehler.
Als er nun beim NDR Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragte, damit er eben das Geld lieber in die Arbeitssuche stecken könnte, wurde ihm von besagtem Beauftragten beschieden, daß bei seinen Einkünften kein Überleben überhaupt möglich sei. Er müsse daher noch über andere Einkünfte verfügen und solle diese dann bitteschön für die Zahlung von Fernsehgebühren verwenden.
Mein Fazit: Dieser Rundfunk passt ausgezeichnet in die Bannanenrepublik Deutschland Wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht, wenn dieser Fall die Gerichte beschäftigt. Hat der NDR inzwischen auch sein eigenes Gericht wie z. B. die Kammer 33 bei Amtsgericht Köln fest in der Hand des WDR ist. Es ist bis heute noch kein Fall gegen den WDR dort entschieden worden. .
Auch unter Gebührendieben gibt es genaue Vorschriften.
Artikel wurde im Jahre 2004 geschrieben, ist immer noch aktuell.
Achtung:Links funktionieren erst nach Fertigstellung des Blogs. Weiter Heldentaten des Zwangsrundfunks gibt es unter Staatsvertragund Gebührenkraken
Nachtrag: Januar 2013 heißt es nicht mehr Rundfunkgebühr sondern Rundfunkbeitrug oder -betrug oder so ähnlich.