Glauben Sie, dass das Arbeitsamt Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmer kassieren darf, ohne eine Gegenleistung im „Versicherungsfall“ zahlen zu müssen? Lesen Sie diese Story und Sie werden genau wie ich eine Behördenallergie bekommen.
Die Gegenleistung. (Hört sich an, wie ein Märchen) Es war einmal eine junge Frau, die schwer depressiv erkrankt war. Deshalb lebte sie von Sozialhilfe, bis sie eines Tages einen Arbeitgeber traf, der ihr einen Bürojob geben wollte, mit 4*3 Stunden pro Woche. Soweit, sogut. Nun aber hätte sie als Lohn in etwa das bekommen, was ihr auch als Sozialhilfe zugestanden hätte. Da kam die erste Schwierigkeit: Das Sozialamt hatte auch die Krankenkasse für sie bezahlt, die nun ja wegfallen würde.
Haben Sie bis hierher alles verstanden? Für die junge Mutter ging es darum: Entweder arbeiten ohne Krankenkasse oder weiter Sozialhilfe. Die dritte Alternative war, die Krankenkasse selbst bezahlen, aber dann wäre der verbliebene Lohn weit unter Sozialhilfesatz gelegen.
Nun setzte sie sich noch einmal mit ihren Arbeitgeber zusammen und dieser willigte ein, auch den Krankenkassenbeitrag zu übernehmen. Jetzt aber forderte die Krankenkasse nicht nur den Mindestbeitrag, sondern der vom Arbeitgeber gezahlte Beitrag müsse dem Lohn hinzugerechnet werden. Damit würde sich der Lohn so weit erhöhen, daß er sozialversicherungspflichtig wurde und auch Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und – weiß der Henker was noch – fällig würden. Nun auch das übernahm der Chef noch, aber da er – genau wie ich – eine Behördenallergie hatte, fragte er nach, was Frau P. denn als Rente, als Arbeitslosengeld usw. zustände, wenn tatsächlich der Fall eintreten würde.
Hier noch einmal in Reinschrift: Der freiwillig vom Chef gezahlte Krankenkassenbeitrag bewirkte, daß ein Rattenschwanz an Kosten, die sogenannten Lohnnebenkosten fällig wurden. Damit war die Gutmütigkeit des Arbeitgebers voll bestraft worden, aber der Frau P. ging es damit auch nicht besser. Es sind also nicht immer die Arbeitgeber, die Arbeitsverhältnisse verhindern.
Auf die Frage des Chefs, welchen Rentenanspruch sie denn dereinst haben würde, wurde nach einigem hin und her klar, daß nach fünf Jahren bei Eintritt der Vollinvalidität die Rente sich wohl auf 25 Euro belaufen würde, nach 35 Jahren immerhin schon auf über 150 Euro. Sie möge doch eine private Zusatzversicherung abschließen!! Für einen monatlichen Beitrag von 29,95 Euro (immer mal 2 gerechnet) bekäme sie also 25 Euro Rente.–
Ganz düster sieht es bei der Arbeitslosenversicherung aus. Nach Auskunft der Arbeits(losen)agentur bekommt sie nämlichKEINEN PFENNIG Arbeislosengeld,weil sie nicht mindestens 15 Wochenstunden arbeitet. – Sie war eben noch nicht ganz gesund und die 12 Wochenstunden fielen ihr auch schon schwer.
Auf die Frage, ob man denn die Arbeitslosenversicherung nicht zu Unrecht bezahlen müsse, war die prompte Antwort: Nein, das ist nun mal Gesetz.
Ist das alles nicht wunderbar typisch deutsch?
P. S. Versicherungen: Eine Versicherung errechnet oder schätzt oder erfasst nach Statistiken ein Risiko und berechnet danach die Prämien. Die sind dann für alle Versicherten gleich hoch. Wenn der Beitrag aber nach dem Einkommen bemessen wird, dann handelt es sich um eine Steuer. Die Staatsbürger in Deutschland müssen also ein ganzes Heer von Verwaltern umsonst bezahlen, nur weil der Staat seine Steuern als (Versicherungs-)Beiträge tarnt. Genau da liegt >ein< deutsches Problem.