Wir müssen die z. Teil mit zweifelhaften Rechtsmitteln arbeitenden Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit unseren Gebühren mästen, weil ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arbeitsgemeinschaft der Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands besteht. Danach sind ARD und ZDF verpflichtet, unsere Grundversorgung mit Informationen sicher zu stellen. Gestern (Artikel aus 2004) hat das ZDF diesen Vertrag gebrochen.
Beim Zeitfahren auf den ersten Alpenberg der Tour de France 2004 wurde der Radprofi Jens Voigt von den Zuschauern gnadenlos ausgepfiffen und als Judas beschimpft. Die Reporter der ARD meinten Jan Ullrichs vergeblichen Versuch vom Vortag, die Zeit des führenden Lance Armstrong zu egalisieren, sei mit der Arbeit von Jens Voigt für sein derzeitiges (Konkurrenz-) Team zu begründen.
In einem Interview mit dem ZDF wollte Jens Voigt grade auf diese Tatsache hinweisen, als das ZDF ihn einfach aus dem Programm ausblendete, damit dem Zuschauer also willentlich wichtige Informationen vorenthielt. Das ist eindeutig ein Bruch des Staatsvertrages.
Seinetwegen hat das ZDF den Staatsvertrag gebrochen.
mit der folgenden lauwarmen Erklärung, versuchte das ZDF auf seiner Webseite auf die Empörung der Zuschauer zu reagieren:
Erboster Jens Voigt versehentlich gestoppt
Das Interview in voller Länge
Der Abbruch des ZDF-Interviews mit Jens Voigt nach der 16. Etappe der Tour de France ist aufgrund eines „bedauerlichen Kommunikationsfehlers“ zustande gekommen. „Das war nicht geplant, und wir ärgern uns darüber selbst am meisten“, erklärte Peter Kaadtmann als Leiter der ZDF-Redaktionsteams vor Ort. Um dies zu belegen, bietet das ZDF das Interview in voller Länge nachträglich als Video an.
21.07.2004
start
Voigt-Interview in voller Länge
Ende des Zitats.
Das erscheint mir Grund genug, den unseriösen und mit jeder Menge Knebelparagraphen für die Zuschauer versehenen Vertrag wegen Vertragsbruch durch das ZDF zu kündigen. Sport mit ständiger Werbung können wir auch woanders sehen. Deshalb wird in Kürze ein Kündigungsschreiben zum Versand an Ihre jeweilige Anstalt im Downloadbereich zu finden sein.