„Lohn“ prüfung

Wenn du schon eine zeitlang deine IchAG gegen alle Widerstände am Laufen gehalten hast, dann wird das Finanzamt misstrauisch, denn man kann sich dort nicht erklären, wie jemand bei den bestehenden Gesetzen noch Leute einstellen kann. Es wird dann eine Lohnsteuer Prüfung angesetzt und du bekommst ein Schreiben wie in Bild 1 zu sehen.
PrÜfungsanordnung
So sieht sie also aus, die Prüfungsordnung und obwohl unten immer eine „Rechtsmittelbelehrung“ steht, hat man gegenüber dem Fiskus als Arbeitgeber praktisch keine Rechte.

Dein erster Gedanke ist natürlich: Was soll schon groß sein, ich habe nur einen oder zwei Mitarbeiter und da kann ich mit ruhigem Gewissen alles prüfen lassen. Das ist jedoch ein Trugschluss. –
Hast du schon mal einem Mitarbeiter einen Gefallen getan und diesen in deinem Firmenwagen nach Haus gefahren, weil ihr vielleicht so lange gearbeitet habt, dass kein Bus mehr fuhr, oder weil das Wetter so schlecht war, oder weil das Auto des Kollegen kaputt war? Dann hat dein Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil erhalten und dieser muss versteuert werden. Hat einer deiner Mitarbeiter etwa Trinkgelder bekommen und nicht dem Finanzamt gemeldet? Hast du jemand einen Vorschuss über mehrere Monate gegeben ohne dafür Zinsen zu verlangen? Hast du einem Mitarbeiter zum Geburtstag 20 Euro für einen Kasten Bier geschenkt, ohne dass dieses Geld auf einem deiner Konten erscheint? Zahlst du etwa – was dein größter Fehler wäre – dem Mitarbeiter die Fahrt von der Wohnung zu deinem Betrieb oder gibst ihm eine Beihilfe zum Fahrgeld? Du glaubst all diese Dinge nicht? Dann schaue auf das folgende Bild:

Zubehör

Das ist die sogenannte Anlage zur Prüfungsverordnung. Hier erkennst du auch die kaum zu Überbietende Raffgier unseres Staates.
Aus einem Artikel in der Welt vom 12.1.2005
Zitat: Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sagte hingegen, die Koalition habe seit der Regierungsübernahme 1998 zwar 700 Gesetze und Rechtsverordnungen abgeschafft, aber gleichzeitig 1700 neue in Kraft gesetzt. Dies koste die deutsche Wirtschaft 46 Milliarden Euro pro Jahr. Der CDU-Abgeordnete Michael Fuchs, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der Unionsfraktion, führte das geplante Antidiskriminierungsgesetz . Lies dazu „Von der Maas bis an die Memel“ als Beispiel für zusätzliche Bürokratie an. Er wies außerdem auf neue Einrichtungen wie die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ hin, die fÜr 7000 Mitarbeiter Personalkosten von 175 Millionen Euro erfordere, eine Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit 6000 Beschäftigten und die Mautüberwachungsbehörde mit knapp 1000 Mitarbeitern. Fuchs forderte die Einrichtung eines „Council“ außerhalb des Parlaments, der eine gesamtgesellschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung vornehmen solle, bevor neue Gesetze in Kraft treten. A.G.
Ende des Zitats.
Leider muss man sagen, dass die CDU Regierungen bis 1998 nicht weniger fleissig beim „Erfinden“ von Gesetzen waren. Seit 1968 steigt die Gesetzesflut Lawinenartig an, aber keiner merkt, dass in gleichen Maße auch die Arbeitslosigkeit ansteigt.
Dazu passt der Artikel über die Arbeitsbedingungen bei McDonalds sehr gut, wenn er auch – zugegeben – ein bisschen gemein ist. Was die Gewerkschaften beklagen, wenn es ihren Kollegen wiederfährt, das fordern sie ungeniert für Einzelunternehmen, und zwar verstärkt. (Link wird folgen)
Was andere darüber denken:

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