Eine Hoffnung weniger

Die Politik macht viel Unsinn. Wenn aber einmal eine Sache gut funktioniert, dann kommt bestimmt jemand, der dieser Sache den Garaus macht. So hat die IchAG neben allen Unzulänglichkeiten über 100 000 neue Arbeitsplätzte gebracht. Sie war das einzige Instrument, das von dem Hartz IV Paket Wirkung zeigte. Musste es deshalb verschwinden? Will man unbedingt einen Sockel von 10 % Arbeitslosigkeit, um die restlichen Beschäftigten zu disziplinieren und mit Dumpinglöhnen ab finden zu können? Es sieht fast so aus.

Gleichzeitig mit der Meldung, die Bundesanstalt für Arbeit, verniedlichend auch Arbeitsagentur genannt, habe 4 Milliarden an Ausgaben gespart, kam die Meldung, dass die IchAg zum 1. 7. 2006 auslaufen würde. Es würde ein Nachfolgemodell aufgelegt, aber erst nach einer Denkpause zum 1. 8. 2006.
Hier die Meldung:
Mit den Hartz-Reformen wurden mehrere arbeitsmarktpolitische Instrumente bis zum 31.12.2005 befristet. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag deshalb u. a. darauf verständigt, die politisch umstrittene Ich-AG-Förderung zu verlängern, allerdings nur noch für Zugänge bis zum 30.6.2006. Ab 1.7.2006 soll die Ich-AG mit der zweiten Gründerförderung, dem Überbrückungsgeld, zu einer einheitlichen Existenzgründerleistung zusammengeführt werden.

Letzte HoffnungBild: />So darf man sich das vorstellen, wenn den Arbeitslosen eine Hoffnung nach der anderen verbaut wird.
Schlägt man auf der Seite der IHK nach, erfährt man, dass die Zwangskammern, die ja nicht zu den Problemlösern gehören, sondern vielmehr Teil des deutschen Problems sind, bei der neuen Gesetzgebung Pate gestanden haben. Die Bundesregierung ist also wieder einmal vor den Lobbyisten eingeknickt. Hier der Text von der Zwangskammerseite der IHK Hannover:

Der DIHK fordert vor diesem Hintergrund von einer neuen Bundesregierung, die Gründungsförderung für Arbeitslose grundlegend neu zu ordnen: · Ich-AG und Überbrückungsgeld sind zu einem Förderinstrument für Arbeitslosengeld (ALG-I)-Bezieher zusammenzufassen: · Der Förderzeitraum ist auf maximal 6-12 Monate zu begrenzen. Bei längerer Förderdauer „arrangieren“ sich viele Gründer mit dem Zuschuss und verlieren den Aufbau einer eigenständig tragfähigen selbstständigen Existenz aus dem Blick. · Weiterhin soll ein auf Tragfähigkeit überprüfter Geschäftsplan Fördervoraussetzung sein. Ein aussagekräftiger Business-Plan führt dem Gründer die Chancen und Risiken seines Vorhabens klar vor Augen und bildet eine solide Basis für ein zielführendes Beratungsgespräch zum Gründungsvorhaben. · Die monatliche Förderhöhe soll sich am Arbeitslosengeld I orientieren und während der Förderdauer abnehmen. · Das Instrument soll keine Pflichtleistung mehr sein. So kann sich die Förderung stärker an den Aussichten des Geschäftsvorhabens und an den unternehmerischen Qualitäten der Gründerperson orientieren.


An anderer Stelle der gleichen Seite kann man nachlesen, dass es ungefähr 5 Jahre dauert, bis ein Unternehmen am Markt eingeführt ist. Die Zwangskammern lassen den Existenzgründern natürlich nur ein Viertel von dieser Zeit und ausserdem wollen sie mit den Geschäftsplan wohl den Gründer schon mal an die zu erwartende Bürokratiesintflut gewöhnen. Bitte oben genau lesen, die Hartz IV Empfänger wurden von der Förderung großzügig ausgeschlossen, und der Zuschuss wird nach Gutdünken der Arbeitsanstalt gewährt!

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