Abmahnwahn

Wer Latein in der Schule gehabt hat, der weiß auch wer Tacitus war. Dieser bemerkenswerte römische Geschichtsschreiber ahnte schon damals: Je korrupter ein Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er.
Das passt doch wunderbar in die heutige Republik  mit dem Abmahnwahn.
Derjenige, der eine IchAG gründet, der wird eigenwirtschaftlich tätig und für den gelten nicht nur die -zig Tausend Gesetze und Vorschriften, die alle Bürger betreffen, sondern er muss sich z. B. auch noch mit dem Wettbewerbsrecht befassen.

Nehmen wir mal an, dein Chef hat dich rausgeschmissen und nun machst du als Sebstständiger seine Methoden nach und hast dir vielleicht einen Namen gegeben, der an die frühere Firma erinnert. Wenn dein früherer Chef ein anständiger Mensch war, macht er dich drauf aufmerksam, dass du wettbewerbwidrig handelst und dass er sich das nicht gefallen lassen wird.< Wenn er ein eher rabiater Mensch ist, dann geht er sofort zum Anwalt und lässt diesen eine Abmahnung schreiben, und diese musst du auch selber bezahlen.
Das ist ursprünglich nicht so unsinnig wie es sich anhört, denn der Schaden durch fortgesetzte Wettbewerbsverzerrung durch dich wäre viel größer gewesen, wenn man dich nicht (rechtzeitig) drauf aufmerksam gemacht hätte. Unsinnig dagegen ist die deutsche Unsitte, dass die Anwälte diese Abmahnung mit Gebühren belegen dürfen. Daher urteilen die Gerichte auch in der Regel im Sinne des Abmahnanwaltes und gegen dich. Nun gibt es leider Anwälte, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht genügend Klientel haben um davon zu leben. Diese sind auf die Idee gekommen, pro Forma eigene Vereine zu gründen und die „Anliegen“ dieser Vereine zu vertreten. Es ist klar, dass sie sich irgendein Gesetz aussuchen, das Internet und Anzeigen in Tageszeitungen durchforsten und dann kostenpflichtig aus fadenscheinigen Gründen – angelblich im Auftrage des von ihnen gegründeten Vereins – teure Abmahnungen schreiben. Und die Gerichte? Die müssen nach Rechts- bzw. Aktenlage entscheiden.
Gesetzestexte
„Nach Aktenlage entscheiden.“

Sicher hast du meinen Artikel über die Kammer-Gesetze gelesen. Das ist auch noch ein wichtiger Punkt. Die Kammern schützen ihre Mitglieder gerne mit Abmahnungen. In jüngster Zeit ist es oft vorgekommen, dass schon allein Zeitungsanzeigen von Büroservice-IchAGs z. B. die Steuerberaterkammer auf den Plan gerufen haben, um diesen „Gründern“ den Start gründlich zu versalzen. Dabei kam es der Kammer auf die genaue Wortwahl der Anzeige an, die eigentlich kein normaler Mensch wissen kann.

Buttonnetzwerk für ein freies Internet
Es lohnt sich für jeden, ob privat oder selbständig im Netz, eine Anti-Abmahn-Kampagne zu unterstützen. Klick einfach auf den Button oben, um mehr zu erfahren.

Allmählich denkt sogar unser Gesetzgeber darüber nach, diese Praktiken zu unterbinden. Schade, dass die Gerichte nicht mehr nach „Treu und Glauben, „gesundem Menschenverstand“ oder „Recht und billig“ richten dürfen, sondern auf die immer noch anwachsenden Gesetzestexte zurückgreifen müssen. Nur so ist es zu erklären, dass niemand im Wirtschaftsleben die Farbe Magenta (Telekom) oder Lila (Milka) verwenden darf. Diese Farben gehören laut Gerichtsbeschluss den jeweiligen o. a. Firmen. Hier noch ein entlarvendes Zitat aus berufenem Munde:
„Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist.“
Dr. h.c. Max Güde, weiland Generalbundesanwalt

Besonders eifrig sind die Anwaltskammern mit ihren Abmahnungen. Wer auch nur in den Geruch der Rechtsberatung um sich verbreitet, der wird gnadenlos abgemahnt. So sieht man auch auf vielen Internetseiten den Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung
Dazu passt diese kleine Satire: In Hamburg, einer besonders schlimmen Abmahnstadt, wird ein Hamburger von einem fremden Autofahrer nach dem Weg gefragt. Der Hamburger weiß natürlich, dass der Fremde eigentlich bei der nächsten Kreuzung rechts abbiegen muss. Da er aber die Problematik mit der Rechtsberatung von Privatpersonen kennt sagt er zu dem Autofahrer: “ Fahren Sie einfach über diese Kreuzung geradeaus, dann an der nächsten dreimal links und dann wieder über diese Straße geradeaus.“ Damit hatte er das Wort „Rechts“ vermieden, dem Autofahrer keine „Rechts“beratung gegeben und brauchte keine Befürchtung haben, von der Schutzgeldkammer abgemahnt zu werden.
Schau auf die Internetseite Abmahnwelle. Da gibt es Auskunft und Hilfe und du erkennst die Tragweite des Problems.
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