Schutzmuster

Was wird wohl, wenn ich mal Rente bekomme? Für Riester ist es zu spät, ich bekäme grade noch die Provision für Bank und Vertreter abgezahlt, aber meine Rente würde sich keinen Cent erhöhen. Da fragt man sich, wie man mit 850 Euro, von denen 300 für die Miete und die Krankenkasse weggehen noch genug für Telefon, Strom und Müllabfuhr aufbringen soll. Schließlich will man auch noch Essen und Trinken.
Da habe ich grad die Sache mit der Wolfspranke gelesen, die sich tatsächlich jemand als „Markenzeichen“ schützen lassen hat. Die Telekom hat sich die Farbe Magenta schützen lassen und die Sparkassen wollen simples Rot als Markenzeichen. Wer sich nicht dran hält, der bekommt stramme Abmahnungen, am liebsten mit einigen Tausend Euro Kosten.
Aber klar! Das ist die Lösung! Um die Sache anschaulicher zu machen, habe ich ein Video darüber verfasst, einen sogenannten Viedeo – Spott!

Ich lasse mir einfach das Blau meiner Augen schützen. Das ist mein Markenzeichen. Jeder, der sich jetzt von meinen Anwälten mit blauen Augen erwischen lässt, der bekommt eine satte Abmahnung und da mache ich keinen Unterschied zwischen 7 oder 77jährigen, ganz so, wie meine Vorbilder von den Konzernen.
Also Leute, schaut in den Spiegel und denkt drüber nach, ob Ihr mir Lizenzgebühren zahlen müsst. Schaut auch Eure Kinder, Eure Eltern und Eure Enkel an. Denkt bitte daran, es gibt auch Tiere mit blauen Augen, wie z. B. bestimmte Hunderassen oder Karnickel. Wenn die Euch gehören, dann haftet Ihr für die, also bitte keine blauen Augen unterschlagen. Weil ich nicht so krankhaft raffgierig bin wie meine Vorbilder, mache ich Euch einen guten Pauschalpreis. Kinderlizenzen für blaue Augen kosten 5 Euro pro Jahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für alle anderen muss ich 10 Euro pro Jahr verlangen und eine Ausnahme bleibt nur Rentnern und dem gezogenen Militär vorbehalten. Rentner und Soldaten bis zum Hauptfeldwebel zahlen 2,5 Euro pro Jahr.
Natürlich habe ich auch Personengruppen mit Strafgebühren im Auge. Im Zweifelsfalle sendet mir eine mail, damit ich den Fall klären kann.
Dabei fällt mir ein, bei der GEZ fÜr den Staatsrundfunk gibt es eine Knebel-Passus in der Gebührenordnung: Auch der, der nur einen Apparat zum Empfang bereit hält, muss die Schutzgebühr zahlen. Das könnte ich mir doch zu eigen machen und auch die Leute zur Kasse bitten, die im gebär- bzw. zeugungsfähigen Alter sind, ungeachtet der Augenfarbe. Schließlich kommt es vor, das auch Eltern mit braunen oder schwarzen Augen Kinder mit blauen Augen haben. Das sollte ich noch einmal mit meinem Anwalt besprechen…..

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