Gewerkschaften und IchAg

Was hat die Gewerkschaft mit der IchAG zu tun? Sehr viel! Sie kann deine tolle Idee mit einem Federstrich in die Pleite führen. Zur Erklärung müssen wir ein wenig in die Geschichte zurück greifen:
Als die Bundesrepublik nach dem Krieg wieder aufgebaut wurde, standen sich Hans Böckler auf Gewerkschaftsseite und Konrad Adenauer als Kanzler gegenüber. Adenauer, zur Vorkriegszeit als OB von Köln auch vom Volksmund „Schuldenauer“ genannt, war vor den Wahlen nur zu bereit, Forderungen der Gewerkschaften nachzugeben, eben um die Wahlen zu gewinnen. Das zog sich hin, bis Ludwig Erhard Kanzler wurde, aber er konnte sich gegenüber den Interessengruppen nicht durchsetzen, war er doch als Finanzminister durch Demütigungen von seinem ehemaligen Chef
Adenauer, der wie alle deutsche Kanzler mit den mathematischen Grundlagen der Staatsökonomie auf Kriegsfuß stand, völlig demotiviert.
Die Kanzler Erhard und Schmidt scheiterten bekanntlich an ihrer eignen Gefolgschaft.

Schicksalsgenossen

Obwohl die Gewerkschaften mit der Wirtschaft quasi in der gleichen Wand
hängen, wundern sie sich über den Niedergang und schreien bei jeder
Reform „Sozialabbau.“

Auch die ehemaligen Siegermächte trugen zum Erstarken der Gewerkschaften bei, weil sie dachten, bei einer paritätischen Mitbestimmung wäre Deutschland nicht mehr Willens, Waffen zu produzieren. So gab es in der Anfangszeit der BRD schon viele Trugschlüsse auf allen Seiten. Die Mitbestimmung der Gewerkschaften – nicht etwa die der Beschäftigten, das muß unterschieden werden – haben wir heute noch. Soweit ein kurzer Abriss der Geschichte, aber was hat das nun mit der IchAG zu tun?

Die Gewerkschaften schließen in Vertretung eines immer kleiner werdenden Teils der Arbeitnehmer mit dem Verband der jeweiligen Arbeitgeber sogenannte Rahmentarifverträge ab. Darin wird geregelt, wie hoch der Lohn ist, wieviel Urlaub es gibt usw. Der Vertrag gilt für ein bestimmtes Gebiet, z. B. Bezirk Nord in ganz Norddeutschland für alle Betriebe automatisch, wenn, ja wenn mindestens ein Vertragspartner beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages im Spiel ist.

Gewerkschaftsmitglied

Gewekschaftsmitglied oder nicht? Es kann eine entscheidende Frage sein.

Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn du in keinem Arbeitgeberverband bist musst du den von der Gewerkschaft ausgehandelten Tarif an deinen Mitarbeiter zahlen, wenn dieser Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft ist. Klagt dieser Mitarbeiter gegen dich – das kommt meistens bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor – dann darfst du
eventuell nicht nur den Lohn an deinen Mitarbeiter nachzahlen, sondern natürlich auch noch den Rattenschwanz an Steuern und Sozialkosten und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Da lohnt es sich, genau nachzuschauen.

Was noch sehr interessant ist: Die Gewerkschaften haben die IchAg lange als Scheinselbstständigkeit abgelehnt. Die Entwicklung wäre in Deutschland viel weiter, hätten wir nicht die fundamentale Erkenntnisresistenz vieler Politiker und
Gewerkschafter. Gewerkschaften arbeiten sehr gern mit Polemik und Schlagworten. Nimmt man dieses Recht aber für sich selbst in
Anspruch, dann reagieren sie sehr oft verschnupft. Aus akademischen Interesse solltest Du als IchAGler aber mal den Artikel „Böse Arbeitsbedingungen „ lesen.
Auch dies kann man sich mal durchlesen:

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